MCJS
Impressum - AGB - Datenschutz Startseite Kundenzufriedenheit und -bindung Mission - Ziele - Werte Kontakt: Impressum - AGB - Datenschutz copyright  Jahr 2020 - Dipl.-Kfm. Josef Schlegl, Oberer Grasweg 2 a, D-84503 Altötting, Deutschland
MCJS (Mangement Consultancy JS)
Impressum: Repräsentation/Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Josef Schlegl Steuernummer: 106/267/90513 Firmeninformationen: Management Consultancy JS (Josef Schlegl) Oberer Grasweg 2 A 84503 Altötting Deutschland (Bayern) E-Mail: Josef.schlegl@gmail.com Telefon:  +49 8671 507 0136 Mobil:  +49 171 9517802 Internet: www.mcjs.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen MCJS § 1 Geltung der Bedingungen (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Vertragsbestandteil sämtlicher zwischen MCJS („Auftragnehmer“) und deren Auftraggebern geschlossener Verträge. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung durch den Auftraggeber gelten die AGB als angenommen. (2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder abweichenden AGB des Auftraggebers widerspricht der Auftragnehmer bereits jetzt. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. (3) Für Folgegeschäfte ist keine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung des AGB mehr notwendig. (4) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. § 2 Angebot und Vertragsschluss (1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen  bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Bestätigung per Telefax ist ausreichend. (2) Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers wirksam. (3) Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. § 3 Preis Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise vier Wochen ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. § 4 Leistungszeit (1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. (2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. (3) Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn es den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. (4) Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sein denn die Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse. (5) Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. (6) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über. § 5 Gewährleistung (1) Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Arbeitsergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen. (2) Die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung binnen angemessener Frist. Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nicht. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Nachbesserungsverlangen sind schriftlich zu stellen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Gelingt die Nachbesserung aus Gründen, welche der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht binnen angemessener Frist, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. (3) Gehen die Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurück, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggebern die hierdurch veranlassten Arbeiten zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung. (4) Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate ab Eingang des Arbeitsergebnisses beim Auftraggeber, sofern nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder das Gesetz sonst eine längere Gewährleistungsfrist z wingend vorschreibt. § 6 Haftungsbeschränkung (1) Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt weder für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verursachung des schadensauslösenden Ereignisses noch für die Haftung für Leben-, Körper- und Gesundheitsschäden. (2) Eine Haftung für wirtschaftliche Entscheidungen, die auf Basis der gewonnenen Arbeitsergebnisse getroffen werden, ist ausgeschlossen. (3) Alle Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren in einem Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährung. (4)  Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern des Auftragnehmers AGBs MCJS. § 7 Haftung des Auftraggebers (1) Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrages Material zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber, dass er Inhaber der notwendigen Nutzungsrechte bzw. gewerblichen Schutzrechte ist bzw. dass der Inhaber dieser Rechte einer Nutzung des Materials zugestimmt hat. (2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Regressansprüchen Dritter frei, soweit diese aus Schäden durch vom Auftraggeber bereitgestelltes oder verlangtes Material begründet werden. (3) Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle Schäden, die dem Auftragnehmer oder Dritten aus der Verwendung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materials entstehen. (4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen frei, die gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, weil der Auftraggeber die ordnungsgemäß gewonnenen Arbeitsergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig falsch verwendet hat. § 8 Zahlung (1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Auftragnehmers sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. (3) Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von zehn Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. (4) Befindet sich der Auftraggeber in Verzug oder wird gegen ihn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, kann der Auftragnehmer jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche bereits erbrachte Leistungen in Rechnung stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen von der Vorauszahlung der Vergütung für sämtliche bestehende Aufträge abhängig zu machen. (5) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt. § 9 Aufbewahrung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen ein Jahr und Datenträger zwei Jahre nach Ablieferung des Untersuchungsberichts aufzubewahren. § 10 Exklusivität Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber keine Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden. § 11 Geheimhaltung, Datenschutz (1) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind die Angebote, Untersuchungsvorschläge, Konzepte und Untersuchungsberichte des Auftragnehmers vertraulich. Der Auftraggeber erhält sie ausschließlich zum eigenen Gebrauch. Ihr Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. (2) Untersuchungsberichte dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht vervielfältigt, gedruckt oder in Informations- und Dokumentationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. Diese Regelungen gelten nicht für die Untersuchungsergebnisse selbst. Will der Auftraggeber ganz oder teilweise aus dem Untersuchungsbericht zitieren, so muss er die Zitate als solche kenntlich machen und dabei den Auftragnehmer als Verfasser des Untersuchungsberichts benennen. (3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrages erhalten, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen soweit und solange diese Informationen a) nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder b) dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder c) dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren. (4) Der Auftragnehmer ist in Anwendung der Datenschutzgesetze berechtigt, Daten, die ihm im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrages zur Kenntnis gelangen, elektronisch zu speichern und maschinell zu verarbeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten an andere Unternehmen aus dem Konzernverbund weiterzuleiten und dort bearbeiten zu lassen. (5)  Der Auftraggeber sichert zu, dass er dem Auftragnehmer nur solche Daten übergeben wird, deren Benutzung nicht dem berechtigten Interesse Dritter widerspricht. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der Datennutzung zu prüfen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen. § 12 Eigentums- und Urheberrecht (1) Dem Auftragnehmer verbleiben alle Rechte, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Untersuchungsergebnisses zu anderen als den ausdrücklich vertraglich vereinbarten Zwecken oder in einem anderen räumlichen, zeitlichen oder sachlichen Umfang zu verwenden oder zu verwerten. Die auch nur teilweise Weitergabe oder anderweitige Nutzung ist unzulässig, sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung getroffen wird. (2) Das Eigentum an dem bei der Durchführung des Auftrages angefallenen Material - Datenträger jeder Art, Fragebogen, weitere schriftliche Unterlagen usw. - und der angefallenen Daten liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird, beim Auftragnehmer. Die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen darf durch eine solche Vereinbarung nicht gefährdet werden. § 13 Schlussbestimmungen (1) Kündigungen, Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Vom Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich abgegangen werden. (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung ist Altötting (Oberbayern) (3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. (4) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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